Sonntag 20 Mai 2012

Kurznachrichten

Erstberatung von Anlegern, deren offene Fonds geschlossen wurden, für 50 Euro zzgl. MwSt.

DEGI International, DEGI Europa, US Grundinvest, AXA Immoselect, SEB Immoinvest, Premium Management Immobilien-Anlagen P, TMW Immobilien Welthandel – dies sind nur einige Namen, in den letzten Jahren mussten leider immer wieder offene [mehr] Immobilienfonds aufgrund von Liquiditätsschwierigkeiten schließen. Dies betrifft insbesondere die Anleger, die über das investierte Kapital kurzfristig verfügen müssen. Wir beraten Sie gern hinsichtlich Ihrer etwaigen Ansprüche.

Atypisch stille Gesellschaftsbeteiligung PDF Drucken E-Mail

Viele Anleger, die Pensions- und Sparpläne in Form einer atypischen Gesellschaftsbeteiligung oder eine Einmalanlage gezeichnet haben, mussten in den vergangenen Jahren feststellen, dass die erworbene Beteiligung nahezu wertlos ist und sie nicht einmal die gezahlten Einlagen zurück erhalten.

Seit kurzer Zeit gibt es jedoch Hoffnung für viele geschädigte Kapitalanleger. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass nicht nur der Vermittler der wertlosen Kapitalanlage Schadensersatz leisten muss, wenn er den Anleger nicht ausreichend über die Risiken dieser Anlageform belehrt hat. Auch die Gesellschaft haftet gegenüber dem atypisch stillen Gesellschafter, da ihr die unzureichende Aufklärung über die Risiken einer atypischen Gesellschaftsbeteiligung zuzurechnen ist, wenn sie mit den Vermittlungsfirmen zusammengewirkt hat. Der geschädigte Kapitalanleger, der nachweisen kann, dass er unzureichend aufgeklärt wurde, hat daher Anspruch auf Schadensersatz auch gegenüber der Gesellschaft, deren Beteiligung er erworben hat. Er erhält die gesamte von ihm erbrachte Einmalanlage bzw. seine monatlichen Zahlungen ersetzt. Im Gegenzug erhält die Gesellschaft, deren Anteile erworben wurden, die in der Regel wertlosen Beteiligungsrechte des Anlegers zurück.

Bekannt wurde in diesem Zusammenhang insbesondere ein Unternehmen der Göttinger Gruppe, die Securenta AG. Diese hat bis Ende 2000 Anleger für atypisch stille Beteiligungen ("Pensionssparpläne/PSP" und "Securente") angeworben. Die Anleger konnten sich sowohl in Form einer Einmaleinlage als auch durch monatliche Einzahlungen verpflichten.

Viele Anlageberater haben für die vorgenannten Anlageprodukte keine hinreichenden Aufklärungen und Beratungen durchgeführt. Mittlerweile liegen zahlreiche Gerichtsurteile vor, die die fehler- und lückenhafte Beratung bei der Vermittlung der Kapitalanlagen bestätigen.

Wir prüfen, ob auch Sie Schadensersatzansprüche haben und beraten Sie beim Ausstieg und der Rückabwicklung aus atypisch stillen Unternehmensbeteiligungen.

Sofern Sie eine Beratung wünschen, die auch telefonisch stattfinden kann, so benötigen wir zunächst vorab einige Informationen. Diesbezüglich können Sie uns den hier anliegenden Fragebogen (PDF) ausgefüllt zusenden und einen Beratungstermin vereinbaren.

Unter anderem haben folgende Unternehmen Gesellschaftsbeteiligungen als Kapitalanlageprodukt angeboten:

  • Securenta AG (Göttinger Gruppe)
  • Frankonia Gruppe
  • Euro-Gruppe (z.B. Schober Immobilien AG, Lenz AG, Knothe AG, Schuster-Schreiber AG, Pierenz AG)
  • Südwestrenta Plus
  • Bema Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH
  • Ost West Leasing OWL AG
 

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