VenGrow Mittelstands Fonds 02 GmbH & Co. KG

Nachdem bereits der erste VenGrow Fonds (Vengrow Private Equity 01 GmbH & Co. KG) in die Schieflage gerückt ist, sieht es beim Nachfolgerfonds VenGrow Mittelstands Fonds 02 GmbH & Co. KG leider nicht viel besser aus.

 

Am 27.10.2010 hat die dritte ordentliche Treugeberversammlung der VenGrow Mittelstands Fonds 02 GmbH & Co. KG in Hamburg stattgefunden. Der Geschäftsführer Herr Bünter gab dabei einen Lagebericht kund und teilte mit, dass Wertberichtigungen von über 50 % vorgenommen werden mussten, der Fonds keine Erträge einbringe und die laufenden Kosten des Fonds nicht mehr bedient werden können. Daraufhin entschieden sich die Gesellschafter, zu retten was zu retten ist und den Fonds zu liquidieren.

 

Sobald ein Verkauf der letzten Beteiligung erfolgt ist, sollen die Schulden des Fonds gezahlt werden, sofern ein Guthaben verbleiben sollte, erhalten die Gesellschafter ein Abfindungsguthaben entsprechend ihrer Quote, ob eine Quote überhaupt zu realisieren ist, steht in den Sternen. Die Liquidation sollte bis zum 31.03.2011 erfolgen, doch leider hören die Anleger gar nichts von Ergebnissen.

 

Nach Angaben der Treuhandkommanditistin, der H.P.O. Consulting GmbH, deren Verbindlichkeiten die Fondsgesellschaft ebenfalls noch nicht ausgeglichen hat, warte man bis heute auf eine Reaktion von Herrn Bünter.

 

Bemerkenswert bei diesem Fonds ist unter anderem, dass der Fonds eigentlich das Ziel hatte, in „Top-Unternehmen“ zu investieren, deren führenden Köpfe in den Ruhestand gehen wollen und die eine „Nachfolgeregelung“ suchen. Tatsächlich wurden beispielsweise rund 1 Million Euro in die Nobella AG gesteckt, deren Vertriebsmitarbeiter die überwiegende Anzahl der Beteiligungen vermittelte. Hierfür erhielt der Fonds 12,5 % der nicht börsennotierten Nobella AG Aktien – ein fraglicher Wert, offensichtlich ist die Nobella AG nicht bereit, die Beteiligung zurückzukaufen – ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

 

Aus den hier vorliegenden Fällen ergibt sich ein Bild, wonach die Mitarbeiter der Nobella AG den Anlegern eine „Schweizer Beteiligung mit reduziertem Risikoprofil“ angeboten haben. Die meisten Anleger wähnten sich aufgrund der Ausführungen der Vermittler in dem Glauben, dass höchstens die versprochene Rendite von circa 10 % nicht in dieser Höhe ausgeschüttet werde, weitere etwaige Risiken wurden nach den bisherigen Erkenntnissen überhaupt nicht angesprochen.

 

Tatsächlich handelt es sich allerdings um eine hoch gewagte unternehmerische Beteiligung, bei der der Anleger den Totalverlust seiner Einlage riskiert – insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich um ein junges Unternehmen gehandelt hat, das in nicht börsennotierte Unternehmen investieren wollte, war und ist der Totalverlust der Beteiligung ein wesentliches Risiko, worüber der Vermittler unbedingt hätte aufklären müssen.

 

Als potentieller Anspruchsgegner käme eventuell der Vermittler/Berater bzw. die Vermittlungsgesellschaft in Betracht - nach diesseitigen Erkenntnissen wurden die Anleger überwiegend von Vermittlern der Nobella AG geworben. Oft fehlte beim Beratungsgespräch der Hinweis darauf, dass es sich um eine hochspekulative Anlage handelte, den Anlegern wurde vielmehr dargelegt, dass es sich um eine sichere schweizerische Anlage mit hoher Rendite handelt.

 

Betroffene Anleger sollten ihre Ansprüche dahingehend überprüfen lassen, ob ein Schadensersatz wegen eines gravierenden Aufklärungsfehlers realisierbar ist.

 

Anleger, die sich betroffen fühlen, sollten unbedingt dieses Jahr handeln, sofern sie Ansprüche geltend machen möchten, die Verjährung von Schadensersatzansprüchen könnte mit Ablauf des 31.12.2011 erfolgen.

 

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