VenGrow Private Equity Fonds 01 GmbH & Co. KG

Am 27.10.2010 hat die fünfte ordentliche Treugeberversammlung der VenGrow Private Equity Fonds 01 GmbH & Co.KG in Hamburg stattgefunden.

 

Bedauerlicherweise waren die Erkenntnisse der Gesellschafterversammlung, an der Frau Rechtsanwältin Holik teilgenommen hat, nicht erfreulich:

 

er Geschäftsführer des Fonds, Herr Bünter, der für die Anleger seit Wochen nicht mehr erreichbar gewesen ist, ist auf der Versammlung erschienen und hat einen Lagebericht kundgetan. Danach hat der Fonds in drei Beteiligungen investiert, diese waren folgende:

 

1. Eine Industriebeteiligung in der Schweiz, diese Gesellschaft ist insolvent, es stehen gegebenenfalls noch Nachforderungen aus einer Garantie in Höhe von 300.000 Euro aus, die der Fonds der Gesellschaft gewährt hat. 

 

2. Eine Beteiligung an einem Versicherungsbroker, diese Beteiligung wurde mit hohem Verlust verkauft

 

und

 

3. Anteile an einer Vertriebsfirma, der Nobella AG. Dort wurden 1,25 Mio investiert, ein Käufer für diese Beteiligung lässt sich derzeit nicht finden.

 

Die aufgelaufenen Verbindlichkeiten des Fonds betragen zurzeit etwa 35.000 Euro, es entstehen jährlich weitere Kosten von ca. 40.000 - 50.000 Euro.

 

In der Versammlung wurde ein Beschluss mit dem Inhalt gefasst, dass die Beteiligung an der Nobella AG bis zum März 2011 verkauft werden soll, dabei soll die Beteiligung zunächst der Nobella AG angeboten werden.

 

Sobald ein Verkauf dieser letzten Beteiligung erfolgt ist, werden die Schulden des Fonds gezahlt, sofern ein Guthaben verbleiben sollte, erhalten die Gesellschafter ein Abfindungsguthaben entsprechend ihrer Quote, ob eine Quote überhaupt zu realisieren ist, steht in den Sternen. Der Fonds soll so schnell wie möglich liquidiert werden, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

 

Bedauerlicherweise scheint es so, dass die Beteiligungen nicht mehr allzu viel Wert besitzen. Es macht auch wirtschaftlich nicht allzu viel Sinn gegen die Fondsgesellschaft vorzugehen, da dort voraussichtlich nichts mehr zu realisieren sein wird.

 

Als potentieller Anspruchsgegner käme eventuell der Vermittler bzw. die Vermittlungsgesellschaft in Betracht - nach diesseitigen Erkenntnissen wurden die deutschen Anleger überwiegend von Vermittlern der Nobella AG geworben. Oft fehlte beim Beratungsgespräch der Hinweis darauf, dass es sich um eine hochspekulative Anlage handelte, den Anlegern wurde vielmehr dargelegt, dass es sich um eine sichere schweizerische Anlage mit hoher Rendite handelt.

 

Betroffene Anleger sollten ihre Ansprüche dahingehend überprüfen lassen, ob ein Schadensersatz wegen eines gravierenden Aufklärungsfehlers realisierbar ist.

 

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