Rückforderungen von Steuervorteilen auch bei Anlegern des Filmfonds Kaledo 2 Zweite Productions GmbH & Co. KG

Rückforderungen von Steuervorteilen auch bei Anlegern des Filmfonds Kaledo 2 Zweite Productions GmbH & Co. KG – Ansprüche wegen einer fehlerhaften Beratung stehen im Raum

Anleger, die in Filmfonds investiert haben, ereilen seit Jahren schlechte Nachrichten. Hauptargument für die Zeichnung einer Beteiligung an einem Film- und Medienfonds war das Argument, dass es sich um eine „sichere Sache“ handele und der Anleger darüber hinaus auch noch steuerliche Vorteile generieren können.

Viele Anleger haben sich bereits damit abgefunden, dass das investierte Geld verloren ist, mittlerweile mussten einige Filmfonds Insolvenz anmelden.

Seit einigen Jahren ereilen Anlegern von Film- und Medienfonds jedoch auch noch weitere schlechte Nachrichten: So haben Finanzämter bei zahlreichen Filmfonds die bereits erhaltenen Steuervorteile aberkannt, die ein Anleger aufgrund der ausgewiesenen Verluste generieren konnte. Viele Anleger sind mit hohen Steuernachzahlungen konfrontiert und nicht nur das: das Finanzamt verlangt neben der Rückzahlung der Steuervorteile auch noch rückwirkend Säumniszinsen in Höhe von 6 % p.a.

Seit einigen Jahren fordern Finanzämter auch von Anlegern des Filmfonds Kaledo 2 die erhaltenen Steuervorteile nebst Säumniszuschlägen zurück – damit hatte so gut wie keiner gerechnet, hierauf wurde im Beratungsgespräch in den allermeisten Fällen auch nicht hingewiesen.

Grund für die Aberkennung der Steuervorteile beim Kaledo 2 dürfte sein, dass die Steuerbehörde bei einigen Filmfonds mit Schuldübernahmekonstruktion mittlerweile festgestellt hat, dass der Großteil der Anlegergelder dazu verwendet worden ist, die prospektierte Garantie selbst zu finanzieren statt die Gelder in die Filmproduktion zu investieren – was den Anlegern nicht offenbart worden ist.

Die Fondsgeschäftsführung LHI des Kaledo 2 beruhigt und meint, dass keine vollständige Aberkennung der Verlustzuweisung im Zeichnungsjahr drohe, sondern lediglich eine ratierliche Verteilung der vertraglich erst am Ende der Laufzeit entstehenden garantierten Schlusslizenzzahlung über die Jahre 2007 bis 2020 vorgenommen werde. Diese Aussage kann jedoch noch nicht als sicher bewertet werden, derzeit läuft noch die Betriebsprüfung.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit einem noch nicht rechtskräftigen Urteil die Deutsche Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung bei einer Kaledo-Filmfonds-Beteiligung zu Schadenersatz verurteilt. Die Richter waren der Auffassung, dass der klagende Anleger nicht hinreichend deutlich auf die Risiken der steuerrechtlichen Konzeption von Medienfonds hingewiesen worden sei. So habe die Wirtschaftspresse bereits im Jahr 2004 erhebliche Bedenken zu solchen Filmfonds kundgetan, auf die die Bank im Rahmen ihrer Beratungspflichten hätte hinweisen müssen
Nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt am Main konnte sich die beklagte Bank auch nicht durch Hinweise im Verkaufsprospekt entlasten, da hierin nur allgemeine steuerliche Risikohinweise enthalten seien, zum Beispiel eine mögliche Abweichung der Interpretation des sogenannten „Medienerlasses“ durch die Finanzverwaltung. Hinweise auf die im Zeichnungsjahr erfolgte kritische Beurteilung in der Wirtschaftspresse wurden jedoch nicht gegeben.

Betroffene Anleger sollten sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt / einer spezialisierten Rechtsanwältin beraten lassen.


© 2018 Anwaltskanzlei Holik. Alle Rechte vorbehalten.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.