X 1 Global Indexzertifikat: OLG Frankfurt a. M. verurteilt Barclays Bank PLC zur Zahlung an X1- Anleger

Das OLG Frankfurt am Main hat mit einem im Februar 2013 verkündeten Urteil erstmals die britische Großbank Barclays Bank PLC dazu verurteilt, eine Zahlung an einen Anleger zu leisten, der das von Barclays emittierte X1 Global Indexzertifikat erworben hatte.

Barclays hatte den Wert der Zertifikate bisher seit dem Jahr 2010 mit „Null“ angegeben mit der Begründung, der zugrunde liegende Index sei auf „Null“ gefallen, was für X1-Anleger einen Totalverlust bedeuten würde.

-   Zum X1 Global Indexzertifikat

Das X1 Global Indexzertifikat sollte über einen „X1 Global Euro Index“ die Wertentwicklung eines „diversifizierten Hedgefonds-Portfolios“ widerspiegeln.

Die letzte „reguläre“ Bewertung des Referenzindex ergab im Juli 2009 einen Wert in Höhe von EUR 1.939,61 pro Anteil. Dieser Wert wurde bis zum 7. April 2010 unverändert fortgeschrieben und in öffentlich zugänglichen Medien ausgewiesen.

In einer „Mitteilung an die Gläubiger der Schuldverschreibungen“ vom 29. April 2010 erklärte Barclays indes, der „Index-Sponsor“ habe beschlossen, die „Anlage der Mittel der Index-Komponenten“ zu ermöglichen, indem sie „über vertragliche Beziehungen zu Anbietern/Emittenten derivativer Produkte“ „an der Wertentwicklung gehebelter Referenz-Portfolios teilnimmt“. Weiter heißt es hierzu, die Indexkomponenten würden über eine Anlage in den „Fonds K1 Global Ltd.“ „abgebildet“.

-  K1 Global Ltd., Helmut Kiener und Barclays Bank PLC

Die Gesellschaft K1 Global Ltd., deren Vermögen nach der Mitteilung von Barclays durch den Referenz-Index des X1 Global Indexzertifikats abgebildet worden sein soll, geht unter anderem auf die durch Helmut Kiener geführte Gesellschaften bürgerlichen Rechts „K1 Fonds GbR“ zurück. Diese und andere „K1“-Gesellschaften boten bis etwa Anfang des letzten Jahrzehnts als Kapitalanlage sogenannte Genussscheine an, mittels derer Anleger an dem scheinbar stetigen Wertzuwachs des Vermögens der K1-Gesellschaft teilhaben sollten.

Bereits im Jahr 2001 wurde das damalige Bundesamt für das Kreditwesen auf Helmut Kiener und dessen „K1“-Gesellschaften aufmerksam. Eine Prüfung des Anlagemodells führte zu dessen Untersagung unter Verweis darauf, dass es sich um ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft handele und eine Erlaubnis weder erteilt noch beantragt worden sei. Daraufhin verlegte Helmut Kiener den Sitz seiner Gesellschaften auf die British Virgin Islands und ließ diese als „K1 Global Ltd.“ und „K1 Invest Ltd.“ nach lokalem Recht registrieren. Damit entzog er sich der deutschen Finanzaufsicht.

Im Jahr 2005 kam Helmut Kiener mit Barclays in geschäftlichen Kontakt. Er schlug Barclays offenbar vor, eine Art „K1 Global Zertifikat“ zu begeben, dessen Wert an den wirtschaftlichen Erfolg der K1 Global Ltd. geknüpft sein sollte. Eine direkte Verknüpfung des Werts eines Zertifikats zu K1 Global Ltd. wurde in der Folge – soweit ersichtlich – nicht hergestellt. Vielmehr wurde ein „X1 Global Euro Index“ geschaffen, dessen Verlauf sich nach der Wertentwicklung eines „diversifizierten Hedgefonds-Portfolios“ richte. An den Stand dieses (vermeintlichen) Index sollte der Wert des „X1 Global Indexzertifikats geknüpft sein.

Wie sich später herausstellte, sollte es sich bei dem „diversifizierte Hedgefonds-Portfolios“ um das Vermögen der K1 Global Ltd. handeln. Hiervon war indes in den Prospekten und Produktbroschüren zum X1 Global Indexzertifikat nirgends die Rede.

K1 Global Ltd und weitere von Helmut Kiener errichtete Gesellschaften wurde letztlich im Jahr 2009 als ein betrügerisches „Schneeballsystem“ enttarnt. Angelegte Gelder wurden zur Auszahlung ausscheidender Anleger genutzt sowie dazu, zwischenzeitlich aufgetretene Verluste zu vertuschen. Offenbar ist die K1 Global Ltd. weitgehend vermögenslos. Die Würzburger Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen Kiener wegen Kapitalanlagebetruges, was am 22. Juli 2011 zur inzwischen rechtskräftiger Verurteilung Helmut Kieners und zur Verhängung einer mehrjährigen Haftstrafe geführt hat.

-  Zu dem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main

Barclays hat sich bisher auf den Standpunkt gestellt, für die Machenschaften des Herrn Kiener keine Verantwortung zu tragen. Die Bank habe es mittels des X1 Global Indexzertifikats  Anlegern nur ermöglicht, an dem wirtschaftlichen Erfolg der K1 Global Ltd. Teilzuhaben. Barclays sei aber nicht selbst für den wirtschaftlichen Erfolg dieser Gesellschaft und auch nicht für eine ordnungsgemäße „Indexführung“ verantwortlich gewesen. Es hätten sich Risiken verwirklicht, die von den Anlegern bewusst eingegangen worden seien, weshalb der entstandene Schaden auch von den Anlegern zu tragen sei.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat Barclays im Februar 2013 nunmehr dazu verurteilt, einem X1-Anleger eine Zahlung in Höhe der Hälfte des von diesem für den Erwerb gezahlten Kaufpreises zu leisten. Das Gericht führt in den uns vorliegenden Entscheidungsgründen aus, die Begebung der Zertifikate habe auf der beidseitigen Annahme beruht, dass der vermeintliche Referenzindex ordnungsgemäß geführt werde. Diese Annahme habe sich im Nachhinein als falsch erwiesen. Es sei unbillig, den hieraus resultierenden Schaden allein dem Anleger aufzubürden. Vielmehr sei der entstandene Schaden zwischen den Parteien zu teilen, weshalb das erstinstanzliche, die Klage noch insgesamt abweisende Urteil des Landgerichts Frankfurt a.M. dahingehend geändert wurde, dass Barclays eine Zahlung in Höhe etwa der Hälfte des geltend gemachten Schadens zu leisten hat.

Das Gericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen, abzuwarten bleibt, wie der BGH entscheidet.

-  Zum weiteren Vorgehen/ zur möglichen Verjährung Ende des Jahres 2013

In rechtlicher Hinsicht kommen unterschiedliche Anspruchsgrundlagen in Betracht. Bei einem Teil der möglichen Ansprüche könnte zum Jahresende 2013 Verjährung eintreten.

Die Erfolgsaussichten von Klagen geschädigter X1-Anleger sind aufgrund der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main gestiegen. Es besteht für X1-Anleger die nach unserer Auffassung begründete Hoffnung, dass der Bundesgerichtshof die Frankfurter Entscheidung zumindest aufrechterhalten wird.

Darüber hinaus besteht die Chance auf einen vollen Erfolg, sollte der Bundesgerichtshof Pflichtverletzungen auf Seiten von Barclays annehmen, die einen Schadensersatzanspruch gegen Barclays begründen. Denkbar wäre auch das Ergebnis, dass der letzte „reguläre“ Indexstand maßgeblich für Zahlungsansprüche von X1- Anlegern gegen Barclays ist.

Vor diesem Hintergrund sind wir der Auffassung, dass geschädigte X1-Anleger ¬ soweit nicht schon geschehen ¬ noch in diesem Jahr und nicht erst kurz vor Jahresende einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der individuellen Prüfung ihrer Ansprüche und ggf. mit deren gerichtlicher Geltendmachung beauftragen sollten.

Die Kanzlei Holik verfolgt die Entwicklung der Rechtsprechung in Sachen X1 Global Indexzertifikat schon seit dem Jahr 2010 und betreut eine Vielzahl betroffener Anleger. Mit einer Klagehäufung bietet sich gerade nicht rechtsschutzversicherten Anlegern ein Instrument zur gemeinschaftlichen Rechtsverfolgung, mit dem sich das Kostenrisiko eines Zivilprozesses unter bestimmten Bedingungen erheblich senken lässt.

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