Mit Schreiben vom 25.03.2014 erhielten einige Anleger der ALBIS Finance AG die Mitteilung des Herrn Peter Schorn, wonach dieser Mitte letzten Jahres als neuer Vorstand bestellt worden sei. In dem Schreiben, das die Überschrift „Ihre ungekündigte Beteiligung“ trägt, kündigt Herr Schorn die Erwartung an, dass sich das Geschäftsjahr 2013 nicht gut entwickelt habe und auch im Jahr 2014 mit großen Verlusten gerechnet werden müsse.
Dem Anleger wird der derzeitige - angeblich negative – Stand seines Kapitalkontos vor Augen geführt (Stand 31.12.2012) und dargelegt, dass dieser in Zukunft mit noch höheren Rückzahlungsverpflichtungen rechnen müsse. Sodann wird seitens der Gesellschaft ein Vergleichsangebot unterbreitet, wonach die Beteiligung beendet werde, wenn der Anleger den jetzt ausgewiesenen negativen Kapitalkontostand bis zum 16.04.2014 zahle.
Es ist derzeit niemanden zu raten, dieser Zahlungsaufforderung und dem angebotenen „Vergleich“ ungeprüft nachzukommen.
Zum einen besagt der ausgewiesene negative Kapitalkontostand mit Stand 31.12.2012 bei laufenden Beteiligungen noch gar nichts. Es ist auch nicht auszuschließen, dass negativ ausgewiesene Beträge – selbst wenn das Laufzeitende der Beteiligung erreicht ist - überhaupt nicht gezahlt werden müssen. Hierzu müsste die Gesellschaft zunächst einmal vollständige Abrechnungen vorlegen und viele weitere Kriterien erfüllen. Gegebenenfalls sind einige Anleger von Rückzahlungsverpflichtungen aufgrund des Beteiligungsmodells und dessen etwaigen Fehlern ausgenommen. Eventuell bestehen Widerrufsrechte. Die angekündigte Liquidation bedarf erst einmal eines Mehrheitsbeschlusses der Gesellschafter. Viele Fragen sind offen!
Das Schreiben der ALBIS Finance AG vom 25.03.2014 sollte zum Anlass genommen werden, die eingegangene Beteiligung von einem spezialisierten Anwalt überprüfen zu lassen und sich über Rechte, Pflichte und Handlungsmöglichkeiten zu informieren. Wir stehen Ihnen natürlich gern zur Verfügung.