Die Medien berichten bereits seit geraumer Zeit, dass sich Verbraucher unter Umständen von ihren laufenden Krediten vorzeitig lösen können, wenn die damals verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft gewesen ist. Laut einer Studie der Verbraucherzentralen Hamburg, Bremen und Sachsen wiesen rund 80 Prozent der von ihnen ausgewerteten 1.833 Widerrufsbelehrungen Fehler auf, die einen Verbraucher zu einem Widerruf berechtigen.
Grundsätzlich räumt der Gesetzgeber dem Verbraucher bei dem Abschluss eines Verbraucherkreditvertrages eine Überlegungsfrist ein, ob er an seiner Vertragserklärung festhalten oder diese widerrufen möchte. Grundsätzlich beginnt die Widerrufsfrist mit Erhalt der Belehrung. Erfolgt diese Belehrung ordnungsgemäß, ist der Verbraucher an den Darlehensvertrag und an den vereinbarten Zinssatz zu der vereinbarten Laufzeit gebunden. Sofern der Verbraucher das Darlehen vorzeitig zurückführen oder umschulden möchte, verlangt die Bank normalerweise eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung, die häufig im vier- bis fünfstelligen Bereich liegt.
Für viele Verbraucher eröffnet sich durch häufig fehlerhaft verwendete Widerrufsbelehrungen ein Ausweg, um sich von ihren Krediten ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig zu lösen und gegebenenfalls das derzeit niedrige Zinsniveau zu nutzen:
Wenn die von einer Bank oder Sparkasse verwendete Widerrufsbelehrung Fehler aufweisen sollte, wird der Lauf der Frist für den Widerruf der Vertragserklärung nicht in Gang gesetzt, weshalb der Darlehensvertrag auch noch nach Jahren widerrufen werden kann. Entsprechend können Kreditnehmer unter bestimmten Umständen von den derzeit niedrigen Kreditzinsen profitieren.
Zur sicheren Beurteilung, ob eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt, wird meist anwaltliche Hilfe unerlässlich sein. So kommt es beispielsweise darauf an, zu welcher Zeit eine Bank oder eine Sparkasse welche Formulierung gewählt hat, zudem sind die gesetzlichen Bestimmungen nebst Musterwiderrufsbelehrungen in den letzten Jahren einige Male geändert worden.
Sofern eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein sollte, sollte der betroffene Kunde aber zunächst einmal zusehen, dass er eine Umschuldung bzw. die Ablöse des Kredites organisieren kann, da das Darlehen nach einem Widerruf der Vertragserklärung grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen ist.
Oft einigen sich Kreditnehmer und Kreditgeber ohne Prozess, beispielsweise ist die Bank bereit, das widerrufene Darlehen vorzeitig mit einer sehr stark ermäßigten Vorfälligkeitsentschädigung aufzulösen oder einen neuen Kreditvertrag mit einem weitaus günstigeren Zinssatz abzuschließen.
Einige Banken, wie die DSL Bank AG oder DKB AG lassen es auf ein Klageverfahren ankommen, nach der derzeitigen Rechtslage haben das Oberlandesgericht Brandenburg und das Kammergericht jedoch den Klagen der Verbraucher stattgegeben, die Senate sahen ebenfalls Fehler in den verwendeten Widerrufsbelehrungen.
Da für die Banken ein sehr hohes Schadenspotential besteht, wenn alle falschberatenen Kreditnehmer ihre Verträge widerrufen, ist es nicht auszuschließen, dass die Rechtsprechung bankenfreundlicher wird oder der Bundestag die Gesetzgebung ändert. Auch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu diesem Thema steht noch aus. Daher sollten sich betroffene Kreditnehmer nicht auf Dauer auf die jetzige Rechtslage verlassen und einen versierten Anwalt um eine Einschätzung bitten.
Sofern ein Vertragsrechtschutz besteht und keine Risikoausschlussklausel greift, übernehmen die meisten Rechtsschutzversicherungen die Kosten für eine entsprechende Rechtsverfolgung, wenn die Bank einen Widerruf als unbegründet zurückgewiesen hat.