Anleger der NL Nordlease AG (vorm. ALBIS Finance AG) sollten Vergleichsangebote überprüfen lassen

 

Aktuell erhalten die Anleger der „Classic Plus“ Beteiligung äußerst bedenkenswerte Offerten

Aus der ehemaligen NL NordLeas AG wurde die Albis Finance AG, nunmehr hat sich diese in die NL Nordlease AG rückfirmiert.

Anleger der damaligen NL Nordleas AG konnten sich an dem Unternehmen als atypisch stille Gesellschafter in verschiedenen Beteiligungsvarianten beteiligen. So bestand die Möglichkeit, die Einmaleinlage „Classic“ zu zeichnen, bei der die Beteiligungssumme „auf einen Schlag“ einbezahlt worden ist.

Die Anleger der Beteiligungsvariante „Classic“ hatten dabei wiederum die Möglichkeit, sich etwaige Ausschüttungen auszahlen zu lassen oder aber die Ausschüttungen in die Beteiligungsvariante „Classic Plus“ umbuchen zu lassen. Nach Aussagen vieler Berater sollte damit eine weitere Beteiligung aufgebaut werden, die durch die Ausschüttungen aufgebaute Summe der „Plus“ Beteiligung sollte am Ende der Laufzeit ausbezahlt werden.

Als weitere Beteiligungsvariante bot die Gesellschaft die Beteiligungsform „Sprint“ an, bei der die Anleger die Zeichnungssumme über mehrere Jahre hinweg in monatlichen Raten einzahlen sollten.

Welche Beteiligungsvariante auch immer gezeichnet worden ist, für alle Anleger scheint diese Vermögensanlage kein allzu gutes Geschäft gewesen zu sein. Anleger der verschiedenen Beteiligungsvarianten erhalten seit Monaten immer wieder neue Vergleichsangebote, wonach ihnen angeboten wird, dass sie entweder mit einer geringen Zahlung seitens der Gesellschaft, meist aber durch weitere eigene Einzahlungen „günstig“ aus den Beteiligungsverträgen entlassen zu werden und die Beteiligung auf einen Dritten übertragen werden soll.

Anleger, die ein solches Vergleichsangebot erhalten haben, sollten dieses kritisch lesen bzw. unbedingt überprüfen lassen. Abgesehen davon, dass die Gesellschaft immer noch keine aktuellen Zahlen über ihre angeblich angespannte Liquiditätslage vorgelegt hat, sind die Angebote aus diesseitiger Sicht häufig nicht akzeptabel.

Ein „aktuelles“ Vergleichsangebot richtet sich an die „Classic Plus“ Anleger, d.h. diejenigen Anleger, die den Betrag für ihre Einmalbeteiligung eingezahlt und anschließend keine Ausschüttungen erhalten haben, da diese auf die „Classic Plus“ Beteiligung gebucht worden sind. Nach dem Vergleichsangebot sollen diese Anleger die Entnahmen aus der Beteiligung „Classic“ zu einem Großteil zurückzahlen, die Beteiligung soll dann auf einen Dritten übertragen werden. Bei diesen Vergleichsangeboten hat die Gesellschaft offensichtlich übersehen, dass den Anlegern auch ein Guthaben bezüglich der „Plus“ Beteiligung zusteht, das – bei einer ordnungsgemäßen Abrechnung - mit einem etwaigen negativen Kapitalkonto der „Classic“ Beteiligung saldiert werden müsste.

Es stehen viele weitere Vergleichsangebote im Raum, betroffene Anleger sollten solche Angebote nicht ungeprüft unterzeichnen, sondern sich unbedingt beraten lassen.

 

 

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