Schrottimmobilien

Wir beraten und vertreten zahlreiche getäuschte Käufer so genannter Schrottimmobilien gegenüber Banken (z.B. Hypo Vereinsbank AG, Deutsche Bausparkasse Badenia AG) und Vermittlern.

Gerne überprüfen wir auch Ihre Ansprüche, insbesondere in Hinblick darauf, ob Sie ein Recht zum Widerruf des Darlehensvertrages und Übertragung der Immobilie auf das Kreditinstitut haben. Sollte eine außergerichtliche Einigung mit dem Kreditinstitut nicht möglich sein, so vertreten wir Sie natürlich auch im gerichtlichen Verfahren.

Voraussetzungen für eine Rückabwicklung des Immobilienkaufs sind unter anderem:

  • Kauf der Eigentumswohnung in einer Haustürsituation (d.h., Erstkontakt mit dem Vermittler der Immobilie in der Privatwohnung des Anlegers, an seinem Arbeitsplatz oder auf einer Freizeitveranstaltung)

    oder
  • der Anleger wurde arglistig über wesentliche Punkte des Vertrages getäuscht (z.B. über den Wert der Eigentumswohnung, die Höhe der Mieteinnahmen, über Mietgarantien,  die Vermietungssituation, die Höhe der Steuerersparnis, die Liquiditätsentwicklung, die Wertsteigerung des Objektes)

    oder
  • es handelt sich um einen so genannten Treuhandfall, das heißt ein Dritter hat die Kauf- und Darlehensverträge für den Anleger geschlossen ohne die nach dem Rechtsberatungsgesetz dafür erforderliche Erlaubnis zu besitzen.

Unsere Kanzlei ist deutschlandweit tätig, so dass wir Sie, gleichgültig in welchem Ort Sie wohnen, beraten und vertreten können. Die Beratung kann auf Wunsch telefonisch durchgeführt werden, sofern Sie Sie uns vorab die erforderlichen Unterlagen (Kaufvertrag, Darlehensvertrag nebst sämtlicher Anlagen, sowie eine kurze Sachverhaltsschilderung bezüglich des Beratungs- Verkaufsgesprächs) in Kopie zukommen lassen.

© 2018 Anwaltskanzlei Holik. Alle Rechte vorbehalten.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.