Schrottimmobilien

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Wir beraten und vertreten zahlreiche getäuschte Käufer so genannter Schrottimmobilien gegenüber Banken (z.B. Hypo Vereinsbank AG, Deutsche Bausparkasse Badenia AG) und Vermittlern.

Gerne überprüfen wir auch Ihre Ansprüche, insbesondere in Hinblick darauf, ob Sie ein Recht zum Widerruf des Darlehensvertrages und Übertragung der Immobilie auf das Kreditinstitut haben. Sollte eine außergerichtliche Einigung mit dem Kreditinstitut nicht möglich sein, so vertreten wir Sie natürlich auch im gerichtlichen Verfahren.

Voraussetzungen für eine Rückabwicklung des Immobilienkaufs sind unter anderem:

Unsere Kanzlei ist deutschlandweit tätig, so dass wir Sie, gleichgültig in welchem Ort Sie wohnen, beraten und vertreten können. Die Beratung kann auf Wunsch telefonisch durchgeführt werden, sofern Sie Sie uns vorab die erforderlichen Unterlagen (Kaufvertrag, Darlehensvertrag nebst sämtlicher Anlagen, sowie eine kurze Sachverhaltsschilderung bezüglich des Beratungs- Verkaufsgesprächs) in Kopie zukommen lassen.

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