Rechte von Anlegern geschlossener Immobilienfonds und anderer fehlgeschlagener Kapitalanlagen

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Für Anleger, die in eine Fondsbeteiligung "fehl"investiert haben, bestehen gute Möglichkeiten, sich davon zu lösen und das Geschäft rück abzuwickeln.

Hundertausende deutsche Kapitalanleger wurden durch Immobilien- oder Fondsanlagen in den 90-er Jahren geschädigt. Zumeist handelte es sich um "Steuersparmodelle", die sich größtenteils von alleine finanzieren sollten. Den Anlegern wurde vorgegaukelt, dass sie eine sichere Altersvorsorge mit einem geringen eigenen finanziellen Aufwand erzielen könnten. Über die Risiken solcher Geschäfte fiel selten ein Wort.

Mit Versprechen an der Haustür geködert

Häufig kamen die Verträge als so genannte Haustürgeschäfte zustande. Vertrteter von Vertriebsgesellschaften standen unaufgefordert bei potentiellen Kunden an der Wohnungstür oder riefen diese unaufgefordert zuvor an. In ihren privaten Räumen wurden die Anleger dann zum schnellen Vertragsabschluß mit weit reichenden Folgen überredet.

Geködert wurden sie damit, dass sie selbst kein Eigenkapital zur Finanzierung aufbringen müssten und auch noch hohe Steuerabschreibungen möglich seien. Die finanzierende Bank stehe schon fest, die Raten an die Bank würden durch die Ausschüttungen oder durch die Mieten gedeckt. Alles in allem sei dies eine einmalige Chance, die sich der Anleger nicht entgehen lassen könne. Der Vertrag mit der finanzierenden Bank sollte zumeist auch durch das Vermittlungsunternehmen besorgt werden, so dass der Anleger überhaupt keinen Aufwand habe.

Doch im Laufe der Jahre erfolgte das böse Erwachen: Ausschüttungen und Mieten blieben hinter den Prognosen zurück oder fielen ganz aus, der Anleger blieb auf seinem Darlehen sitzen. Im schlimmsten Fall haftet er sogar mit seinem persönlichen Vermögen für die Schulden des Fonds.

Der Bundesgerichtshof hat im Sommer 2004 Hoffnungen bei vielen Anlegern geweckt: Unter Umständen können sie ihren Darlehensvertrag jetzt noch nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufen, wenn sie nicht hinreichend über das Bestehen ihres Widerrufsrechts belehrt wurden. Daraus ergibt sich in vielen Fällen eine Chance, sich von der fehlgeschlagenen Kapitalanlage ohne Schaden zu trennen.

Bei den so genannten "Treuhandfällen" hatten Anleger mit notarieller Vollmacht einen Geschäftsbesorger zum Abschluss aller weiteren Verträge ermächtigt - das "Rundum-Sorglos-Paket". Hier wurde in den meisten Fällen gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen, unter Umständen ist der gesamte Darlehensvertrag daher nichtig, so dass der Anleger ebenfalls Rechthe gegen die Bank geltend machen kann.

Die Treuhandfälle betreffen auch Anleger, die direkt eine ganze Wohnung gekauft haben.

Wer betroffen ist, sollte handeln. In vielen Fällen sind die Banken und Vermittlungsfirmen bereits außergerichtlich bereit, sich mit dem Anleger zu einigen.

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