Kauphting Edge Bank - ein Zwischenstand

Die Kunden der Kaupthing Edge Bank können seit dem 09. Oktober nicht mehr über ihr dort angelegtes Geld verfügen und sind verständlicherweise besorgt. Ein Grund zur Panik besteht allerdings (noch) nicht.

 

Die isländische Kaupthing Bank wurde infolge der andauernden internationalen Finanzkrise verstaatlicht, um den kompletten Zusammenbruch des isländischen Finanzsystems zu verhindern. Sie ist somit innerhalb kurzer Zeit die dritte Bank in Island, die zwangsverstaatlicht wurde. Zuvor wurden bereits die Glitnir-Bank und die Landsbanki, Island zweitgrößtes Finanzinstitut, vom Staat übernommen. Die Kaupthing Edge ist nicht Mitglied des freiwilligen Sicherungsfonds deutscher Privatbanken und unterliegt als ausländische Bank auch nicht dem deutschen Einlagen- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG).

Jetzt hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Moratorium über die deutsche Niederlassung verhängt. Diese hat den Geschäftsbetrieb eingestellt.

Für Kunden, die aufgrund einer Beratung ihr Konto bei der Kauphting Edge Bank eröffnet haben, könnten Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. Dies wird aber nur selten bereits jetzt der Fall sein. Die meisten Bankkunden dürften direkt über das Internet ein Konto bei der Bank eröffnet haben. Als möglicher Haftungsgegner kommt in diesen Fällen daher nur die Bank in Betracht. Lediglich, wenn die Geldanlage auf Vermittlung oder nach Beratung stattgefunden hat, kommen auch Vermittler oder Berater für Schadensersatzansprüche in Frage.

Aufgrund der Tatsache, dass weitere Anspruchsgegner neben der Bank in den überwiegenden Fällen nicht in Betracht kommen, empfehlen wir, die Medien weiter im Auge zu behalten und gegebenenfalls rechtzeitig Ansprüche gegen die Bank anzumelden.

Ein Entschädigungsverfahren beginnt erst dann, wenn die isländische Finanzaufsichtsbehörde FME den Insolvenzfall feststellt oder wenn die Bank Insolvenzantrag stellt. Bislang ist die Kaupthing Bank nur verstaatlicht. Auch wenn die deutsche Zweigstelle ihren Geschäftsbetrieb eingestellt hat, ist der Entschädigungsfall noch nicht eingetreten. Der Kunde kann bislang daher keinen Entschädigungsantrag stellen.

Erst wenn ein Insolvenzfall festgestellt werden sollte, sollte der betroffene Kunde entsprechend handeln und einen Anwalt aufsuchen, der auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts versiert ist.

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