IKB – Schadensersatz für Anleger näher gerückt?

Wir hatten bereits im Mai 2008 über mögliche Schadensersatzansprüche von Anlegern berichtet, die unserer Auffassung nach aufgrund der fehlerhaften Pressemitteilung des Bankhauses vom 20.07.2007 gegeben sein könnten.

Zur Erinnerung: Am 20. Juli 2007 berichtete die IKB AG in einer Pressemitteilung über ein gutes erstes Geschäftsquartal und wies in diesem Zusammenhang Sorgen über mögliche Auswirkungen der US-Immobilienkrise auf die IKB als unbegründet zurück. In der Mitteilung hieß es, die von den Ratingagenturen Standard & Poor's und Moody's als gefährdet eingestuften US-Immobilienkredite die Bank lediglich mit einem "einstelligen Millionenbetrag" betreffen würden.
 
In der Nacht zum 30. Juli 2007 gab die IKB AG dann eine Gewinnwarnung mit dem Hinweis heraus, die Refinanzierung des von der IKB gemanagten Fonds "Rhineland Funding" gefährdet sei und die IKB Gefahr liefe, aus ihren Liquiditätslinien für "Rhineland Funding" in Anspruch genommen zu werden. Die Aktie sank ins Bodenlose und hat heute einen Wert in Höhe von ca. 4 €.
 
Anleger, die aufgrund der positiven Pressemitteilung Aktien der IKB AG erworben haben, könnten einen durchsetzbaren Schadensersatzanspruch gegen die Bank haben. Im Zusammenhang mit den am 20. Juli vorgelegten Quartalszahlen und der zehn Tage später folgenden Gewinnwarnung gehen wir davon aus, dass der Vorstand den Kapitalmarkt falsch, grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich falsch über die tatsächliche Lage der Bank informiert hat.
 
In den erstinstanzlichen Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf hat dieses sämtliche Klagen von Anlegern mit der Begründung abgewiesen, dass die IKB die Krise nicht vorhersehen konnte. Anträge auf Aussetzung des Verfahrens bis zum Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft blieben unberücksichtigt. Nunmehr sind diese Verfahren vor dem Berufungsgericht, dem OLG Düsseldorf, anhängig.
 
Gestern hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Anklage gegen Herrn Ortseifen erhoben, es drohen ihm bei einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft. Die Ermittlungen der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft dauerten daher nahezu zwei Jahre. Konkret wirft die Staatsanwaltschaft Herrn Ortseifen vor, dass er die Lage der Bank kurz vor ihrem Beinahezusammenbruch bewusst "irreführend zu positiv" dargestellt habe. Vielleicht kommt nun endlich eine Wende!
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