Riesenrad Berlin - Anleger sollten ihre Ansprüche prüfen lassen - DBM Fonds Invest : Fonds Global View Great Wheel Beteiligungs GmbH & Co. KG

Wie der Rundfunk Berlin Brandenburg am 14.04.2010 berichtete, ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft gegen drei Manager des Riesenrad-Projekts in Berlin wegen Untreue in Millionenhöhe. Einen entsprechenden Bericht der rbb-Abendschau bestätigte Staatsanwalt Martin Steltner und teilte mit, dass ein Anfangsverdacht dergestalt bestehe, dass Gelder von Investoren über Projektgesellschaften und Zwischengesellschaften über fingierte Verträge in Länder des Fernen Ostens abflossen seien. Wegen der Finanzkrise hatte sich der Baubeginn der am Zoologischen Garten geplanten Touristenattraktion immer weiter verzögert.

Der Fonds Global View Great Wheel Beteiligungs GmbH & Co. KG des Initiators DBM Fonds Invest sollte den Bau von drei Riesenrädern in Peking, Orlando und Berlin, ganz nach dem Vorbild der "London Eye" an der Themse, finanzieren. Heute steckt dieser Fonds in großen Schwierigkeiten, das Peking-Projekt ist bereits insolvent. Auch das Berliner Projekt scheint gefährdet zu sein. Anleger haben für die drei Projekte insgesamt den Betrag von circa 200 Millionen Euro angelegt, wobei bereits 180 Millionen verbraucht sein sollen, obwohl der Bau noch gar nicht begonnen hat.
 
Die Weiterführung des Projekts hängt davon ab, ob der Initiator DBM Fonds Invest einen neuen Kreditgeber für alle drei Objekte findet. Sollte dabei ein Projekt ausfallen, können die versprochenen Renditen nicht mehr erzielt werden. Darüber hinaus könnten Anleger zu Nachschusszahlungen aufgefordert werden.

Falschberatung durch die Banken und Vermittler

Das Anlagekonzept wurde hauptsächlich durch die Deutsche Bank AG vermittelt. Sofern dem Anleger im Rahmen des Beratungsgespräches mitgeteilt worden sein sollte, dass es sich um eine sichere und gewinnbringende Anlagemöglichkeit ohne Risiken handele, könnten Schadensersatzansprüche bis hin zur vollständigen Rückabwicklung des Geschäfts gegen die Bank bzw. den Vermittler bestehen.
 
Als Anspruchsgrundlage kommt zum einen eine fehlerhafte Anlageberatung, zum anderen ein etwaiger fehlender Hinweis zu Provisionszahlungen und Rückvergütungen in Betracht.
 
Gegen die Fondsinitiatoren kommt die Prospekthaftung in Betracht. Dabei wird geprüft, ob Schadensersatzansprüche deshalb bestehen, weil die Fondsinitiatoren im Prospekt eventuell nicht richtig und vollständig auf alle Risiken der Fondsbeteiligung hingewiesen haben.

Angebot durch die Fondsgesellschaft
 
Der Fondsinitiator DBM Fonds Invest hat gemeinsam mit der Fondsgeschäftsleitung eine Pressemitteilung herausgegeben, dass derzeit geprüft werde, ob die Anleger ihre Fondsanteile für 85 % der Beteiligungssumme an ein für diesen Zweck gegründetes Unternehmen verkaufen können.
 
Betroffene Anleger sollten ihre etwaigen Ansprüche durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.
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