Nach dem neuesten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20.03.2007 in Sachen "Schrottimmobilien" und Badenia Bausparkasse, können Geschädigte nun doch noch auf vollen Schadensersatz durch die Badenia hoffen. Zwar hat der zuständige Senat des Bundesgerichtshofs die Badenia noch nicht abschließend zum Schadensersatz verurteilt, sondern die Angelegenheit wegen eines Verfahrensfehlers wieder an das Oberlandesgericht Karlsruhe zur Entscheidung zurückverwiesen.

Der vorsitzende Richter des BGH-Senats, Gerd Nobbe, richtete aber sehr deutliche Worte in Richtung Badenia. Diese werde es nicht leicht haben, den Prozess zu gewinnen. Durch die nun erstmals vorgelegten Wirtschaftsprüfungs-Gutachten erhalte man „tiefe Einblicke“ in die Geschäftspraxis der Badenia und der Heinen & Biege Gruppe. Aufgrund der engen Verflechtungen habe die Badenia mit der Heinen & Biege Gruppe in „institutionalisierter Weise“ zusammengearbeitet. Die Kenntnis der Badenia von der Nichterzielbarkeit der versprochenen Mieteinnahmen und damit von der mangelnden Rentabilität der Kapitalanlage werde daher vermutet. Es obliegt nun der Badenia, zu beweisen, dass sie keine Kenntnis hatte.

Da die Badenia aber bereits in den vorherigen Instanzen Zeugen benannt hatte, um ihre Unkenntnis von den fehlerhaften Kalkulationen nachzuweisen, diese aber zunächst nicht angehört wurden, wurde das Verfahren noch einmal an das Oberlandesgericht Karlsruhe zurückverwiesen, um die Beweisaufnahmen nachzuholen.

Der Vorsitzende des Senats äußerte in der mündlichen Verhandlung am 20.03.2007 aber bereits erhebliche Zweifel daran, dass die Badenia von der arglistigen Täuschung der Anleger durch die Heinen & Biege Gruppe keine Kenntnis hatte. Die neuerdings vorgelegten Unterlagen sollen nach Angaben des Vorsitzenden mehrere Indizien enthalten, die für eine Kenntnis der Badenia von der Täuschung der Anleger sprechen.

Kapitalanleger, die den Erwerb einer sogenannten Schrottimmobilie durch ein Darlehen der Badenia finanziert haben, haben daher nun wieder gute Erfolgsaussichten, ein Verfahren gegen die Badenia zu gewinnen und die erlittenen finanziellen Schäden von der Badenia ersetzt zu erhalten.

Wir prüfen Ihre möglichen Schadensersatzansprüche gegen die Badenia.

Die Dieburger BALZ Finanzservice AG (BALZ AG) bietet seit Jahren Anlegern so genannte atypisch stille Beteiligungen als Kapitalanlage an.

Zwischenzeitlich kam es zu mehreren Umfirmierungen, aus der Balz Concept AG wurde die BAF AG, ab dem 06. September 2010 soll sie nun AKESTOR AG heißen.

Die Zielgruppe der damaligen BALZ AG waren insbesondere Kleinanleger, im Berliner Raum wurde der Vertrieb der Beteiligungen überwiegend durch die UNIT Finanzservice GbR übernommen. Die Anleger wurden damit geworben, sich entweder mit einer Einmaleinlage von mindestens 2.500,00 EUR oder mit monatlichen Rateneinlagen ab 50,00 Euro als atypisch stille Gesellschafter an dem Unternehmen zu beteiligen.

Anleger Emissionsprospekt Prüfungspflicht Verjährung

Dem Bundesgerichtshof lag ein Verfahren des Landgerichts Potsdam und des Oberlandesgerichts Brandenburg zugrunde: Der dortige Kläger hat im Jahr 2001 einen Fondsanteil gezeichnet und für die Finanzierung desselben einen Kredit aufgenommen. In den ersten Jahren schüttete der Fonds noch aus, im Jahr 2004 stellte der Fonds seine Zahlungen ein, der Fonds geriet ab dem Jahr 2004 in die Schieflage.
 
Der Kläger hat mit seiner Klage Schadensersatzansprüche geltend gemacht

© 2018 Anwaltskanzlei Holik. Alle Rechte vorbehalten.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.