Mit einer Entscheidung vom 15.04.2010 hat der EuGH entschieden, dass die Richtlinie 85/577/EWG auch auf den Beitritt zu einer Personengesellschaft zum Zwecke der Kapitalanlage anwendbar ist.

Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 15.04.2010 festgestellt, dass ein Verbraucher grundsätzlich den Beitritt zu einer Personengesellschaft widerrufen kann, wenn der Vertragsschluss im Wege eines so genannten Haustürgeschäftes zustande gekommen ist und der Beitritt dem Zweck der Kapitalanlage dient.

Wie der Rundfunk Berlin Brandenburg am 14.04.2010 berichtete, ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft gegen drei Manager des Riesenrad-Projekts in Berlin wegen Untreue in Millionenhöhe. Einen entsprechenden Bericht der rbb-Abendschau bestätigte Staatsanwalt Martin Steltner und teilte mit, dass ein Anfangsverdacht dergestalt bestehe, dass Gelder von Investoren über Projektgesellschaften und Zwischengesellschaften über fingierte Verträge in Länder des Fernen Ostens abflossen seien. Wegen der Finanzkrise hatte sich der Baubeginn der am Zoologischen Garten geplanten Touristenattraktion immer weiter verzögert.

Aufklärungspflicht über Rückvergütungen bei der Anlageberatung

Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahr 2006 entschieden, dass eine Bank bei der Beratung ihres Kunden auch über die Rückvergütungen aufklären muss. Hierunter sind alle Zuwendungen zu verstehen, die die Bank von einem Dritten für die Vermittlung der vorgeschlagenen Beteiligung erhält. So fallen Vertriebsprovisionen, die anlassbezogen und unmittelbar für eine bestimmte Wertpapierdienstleistung gewährt werden, unter den Begriff der Zuwendung, gleichgültig, ob sie vom Dritten bezahlt werden oder die Bank einen Teil des Agios oder Ausgabeaufschlags einbehält
 
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Aufklärung über die Rückvergütung und deren konkreter Höhe notwendig

© 2018 Anwaltskanzlei Holik. Alle Rechte vorbehalten.
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.