Der Bundestag hat am 3.7.2009 das Gesetz zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung und zur Verjährung der Ansprüche beschlossen. Mit dem Gesetz sollen Beweiserleichterungen für Anleger geschaffen werden, wenn diese Ansprüche wegen einer Falschberatung bei Wertpapiergeschäften durchsetzen möchten.

Im Bereich der Finanzdienstleistungen erhalten Vertriebsorganisationen (zum Beispiel Banken und Strukturvertriebe) von den Produktanbietern (z.B. Fondsgesellschaften) (Abschluss-) Provisionen für die verkauften Produkte. Diese Provisionen werden von den Produktanbietern üblicherweise aus den Gebühren der Anleger bezahlt.

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