Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat gegen mehrere Verantwortliche der Göttinger Gruppe Strafverfahren eingeleitet. „Wir ermitteln wegen des Verdachts des Betruges und des Kapitalanlagenbetruges“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag. Grund für die Ermittlungen ist der Verdacht auf Kapitalanlagebetrug. Tausende von Anlegern haben durch die hochriskanten Beteiligungen, die ihnen häufig als sicherer „Sparplan“ oder als „private Altersvorsorge“ empfohlen wurden, hohe Verluste erlitten haben. Für die einzelnen Anleger geht es meist um Anlagebeträge zwischen 3.000 und 20.000 Euro.

Die Mehrzahl der Anleger glaubte an die Seriosität der Anlage, da die Anlageform auch steuerlich gefördert wurde. Der Bundesgerichtshof hatte im Frühjahr 2005 den Anlegern, die im Streit mit der Göttinger Gruppe lagen, den Rücken gestärkt. Seitdem können Anleger die Rückzahlung ihrer Gelder verlangen, wenn sie beim Erwerb der Anteile fehlerhaft oder nicht ausreichend über die Risiken des Kapitalanlageprodukts aufgeklärt worden sind. Inzwischen könnte es nach Einschätzung der Justiz so weit sein, dass die Summe der Rückforderungen der Anleger das liquide Vermögen der Gruppe übersteigt.

Aus Mandantenkreisen wurde uns bekannt, dass die Göttinger Gruppe aktuell versucht, Nachschüsse bei ihren Anlegern einzufordern. Anleger, die hiervon betroffen sind, sollten sich dringend Rat bei einem spezialisierten Rechtsanwalt suchen, bevor sie auf die Forderungen der Göttinger Gruppe eingehen.

Auch denjenigen Anlegern, die immer noch monatliche Zahlungen an die Göttinger Gruppe leisten bzw. ihre Zeichnungssumme noch nicht vollständig eingezahlt haben, ist eine rechtliche Beratung dringend zu empfehlen. Denn wenn sie bei der Vermittlung der Kapitalanlage nicht vollständig über die Risiken der Anlageform aufgeklärt wurden haben, können sie Schadensersatzansprüche in Höhe der bereits geleisteten Zahlungen haben und den bestehenden Vertrag außerordentlich kündigen. Es ist zwar unklar, ob der Schadensersatz von der Göttinger Gruppe auch geleistet wird. Insbesondere in den Fällen, in denen die Gesamtzeichnungssumme noch nicht ereicht wurde, können dann vom Anleger aber zumindest keine weiteren Zahlungen gefordert werden.

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