Bei gerichtlichen Verfahren fallen Gerichts- und Anwaltskosten an, die jedoch bei erfolgreicher Durchsetzung der Forderung vollständig vom Schuldner zu erstatten sind. Gelingt die Durchsetzung der Forderung nicht, haben wir das Kostenrisiko der Mandanten begrenzt, indem wir nicht die gesetzlich vorgesehenen Gebühren, sondern bestimmte von der Forderungshöhe abhängige Pauschalen berechnen. Die Pauschale beträgt bei Forderungen:
bis 300,00 EUR
von 301,00 EUR bis 2.000,00 EUR
von 2.001,00 EUR bis 4.000,00 EUR
von 4.001,00 EUR bis 6.000,00 EUR
von 6.001,00 EUR bis 8.000,00 EUR
von 8.001,00 EUR bis 10.000,00 EUR
darüber nach Vereinbarung
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30,00 EUR (6,00 EUR)
60,00 EUR (12,00 EUR)
90,00 EUR (18,00 EUR)
120,00 EUR (20,00 EUR)
150,00 EUR (20,00 EUR)
180,00 EUR (20,00 EUR)
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Diese Pauschalen berechnen wir Ihnen zuzüglich gesetzlicher Auslagenpauschale (20 %, max. 20,- EUR, siehe Betrag in Klammern) sowie zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer.
Die Pauschale umfasst das gesamte gerichtliche Mahnverfahren einschließlich der Beantragung eines Vollstreckungsbescheides sowie der Durchführung der Zwangsvollstreckung.
Um wie vorstehend verfahren zu können, ist nur (!) für den Fall des Forderungsausfalls gesetzlich vorgeschrieben, dass der Mandant seinen Kostenerstattungsanspruch, den er gegen den Schuldner hat, insoweit an unsere Kanzlei abritt, als dieser unsere Pauschalen übersteigt. Beispiel an einer Forderung in Höhe von 800,- EUR:
Die gesetzlichen Anwaltsgebühren für das gesamte Forderungseinzugsverfahren einschließlich Zwangsvollstreckung betragen normalerweise 156,65 EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Bei Forderungsausfall trägt der Mandant 60,00 EUR zzgl. Auslagenpauschale in Höhe von 12,00 EUR. Da gegen den Schuldner jedoch ein Erstattungsanspruch in Höhe von 156,65 EUR besteht, muss dieser Erstattungsanspruch insoweit an die Kanzlei abgetreten werden, als er den Betrag von 72,00 EUR übersteigt (also in Höhe von 84,65 EUR).
Neben den Anwaltskosten entstehen im gerichtlichen Mahnverfahren Gerichts-kosten. Diese betragen bei Forderungen:
bis 600,00 EUR
bis 900,00 EUR
bis 1.200,00 EUR
bis 1.500,00 EUR
bis 2.000,00 EUR
bis 2.500,00 EUR
bis 3.000,00 EUR
bis 3.500,00 EUR
bis 4.000,00 EUR
bis 4.500,00 EUR
bis 5.000,00 EUR
bis 6.000,00 EUR
bis 7.000,00 EUR
bis 8.000,00 EUR
bis 9.000,00 EUR
bis 10.000,00 EUR
fortlaufend
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18,00 EUR
22,50 EUR
27,50 EUR
32,50 EUR
36,50 EUR
40,50 EUR
44,50 EUR
48,50 EUR
52,50 EUR
56,50 EUR
60,50 EUR
68,00 EUR
75,50 EUR
83,00 EUR
90,50 EUR
98,00 EUR
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Für die Zwangsvollstreckung entstehen folgende Gerichts- bzw. Gerichts-vollzieherkosten:
Verfahren nach Widerspruch gegen Mahnbescheid oder Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid:
In diesem Fall ist die Forderung vor Gericht schriftlich zu begründen. Für das Gerichtsverfahren fallen die gesetzlichen Gebühren an. Eine Herabsetzung oder Pauschalierung ist unzulässig. Aussichten des Rechtstreits und Kostenrisiko werden mit unseren Mandanten individuell besprochen.
Weitere Kostenrisiken
Es können weitere Kosten entstehen durch Einwohnermeldeamtsanfragen (EMA-Anfragen) und sonstige Behördenanfragen sowie Wirtschaftsauskünfte und sonstige Recherchen. EMA-Anfragen nehmen wir falls erforderlich zur Adressermittlung obligatorisch vor. Die Kosten bewegen sich zwischen 3,00 und 8,00 EUR. Alle anderen kostenverursachenden Maßnahmen werden mit unseren Mandanten abgestimmt. Auch vorgenannte Kosten sind vom Schuldner zu erstatten. Lediglich bei Forderungsausfall trägt sie der Mandant.
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