Die Kanzlei Olivia Holik vertritt bundesweit die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere in Fällen geschlossener Immobilienfonds, atypisch stiller Beteiligungen und so genannter „Schrottimmobilien“.
Die Investition in Fondsbeteiligungen und Wohnungen zur Altersvorsorge, die sich angeblich durch Steuerabschreibungen finanzieren sollten, stellen sich heute als „notleidende Fonds“ oder „Schrottimmobilien“ dar. Die damaligen Klein-Investoren müssen horrende Kredite zurückzahlen, Mietgarantien und Ausschüttungen wurden nicht eingehalten. Wir vertreten Sie kompetent und effizient gegen Banken, Bauträger und Vermittler.
Darüber hinaus prüfen wir Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und unglücklich verlaufener Vermögensverwaltung.
Im Sinne der geschädigten Anleger nehmen die Rechtsanwälte die Beteiligung und die Hintergründe unter die Lupe. Zum unserem Selbstverständnis gehört das Vertrauen der Mandanten in das anwaltliche Handeln. Anhand der Unterlagen und der Sachverhaltsbeschreibung können wir Ihnen eine Erstberatung für 50,00 € zzgl. MwSt anbieten, in der Sie über die Möglichkeiten und die Kosten bei einem etwaigen Vorgehen aufgeklärt werden.
- geschlossene Immobilienfonds
- Medienfonds
- atypisch stille Beteiligungen
- „Schrottimmobilien“
- fehlerhafte Anlageberatung
- Vermögensverwaltung