Anleger des Magical Medienfonds (HANNOVER LEASING 142) haben von ihren Wohnsitzfinanzämtern bereits geänderte Steuerbescheide erhalten, wonach die anfänglichen Verlustzuweisungen aberkannt werden. Unter Berücksichtigung von Zinsen verlangen die Finanzämter Nachzahlungsbeträge in Höhe von rund 60 % der Zeichnungssumme.
Umso erstaunlicher wirkt das aktuelle Schreiben der HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG vom 26.10.2012, wonach mitgeteilt wird, dass die Fondsgesellschaft beim zuständigen Betriebsfinanzamt München Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt habe und dazu geraten wird, keine eigenen Rechtsbehelfe gegen die Steuerbescheide einzulegen.
Betroffene Anleger des Magical Medienfonds sollten sich wegen eventueller Schadensersatzansprüche beraten lassen. Die Anteile an dem Hannover Leasing Medienfonds Magical Productions GmbH & Co. KG (HL 142) wurden überwiegend von der Dresdner Bank vertrieben, sodass Ansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung gegen diese bzw. die Commerzbank AG zu überprüfen sind.
Allerdings ist bei den Anlegern Eile geboten, die ihre Beteiligung im Jahr 2002 gezeichnet haben. Im Zuge der Schuldrechtsreform wurde festgelegt, dass spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten des neuen Schuldrechts auch die Ansprüche verjähren, bei denen nach altem Recht eigentlich die 30-jährige Frist gelten würde. Das heißt, dass mit Ablauf des 31.12.2012 die „absolute Verjährungsfrist“ für all diejenigen Ansprüche ablaufen wird, die im Jahr 2002 entstanden sind.
Betroffene Anleger sollten also unbedingt in den nächsten Wochen handeln, um noch eine etwaige Unterbrechung der Verjährung erreichen zu können! In einer Erstberatung kann ermittelt werden, ob es aussichtsreich ist, noch vor Ablauf der absoluten Verjährungsfrist juristische Schritte einzuleiten.