Die Gallinat Bank AG hat seit mehreren Jahren die Finanzierungen von verschiedenen Kapitalanlagen vorgenommen (Bad Kohlgrub GbR, Grundbesitz Wohnbau Fonds etc). Anleger, die eine solche Finanzierung abgeschlossen haben, sollten ihre eingegangene Beteiligung überprüfen lassen.
Den Anlegern könnte zum einen ein Anspruch auf eine komplette Rückabwicklung zustehen, in den meisten Fällen könnte zumindest eine Reduzierung der Darlehenszinsraten auf den gesetzlichen Zinssatz in Höhe von 4 % möglich sein.
Die von dem Darlehensnehmer als Verbraucher zu unterzeichnende Vertragserklärung muss bestimmte Angaben beinhalten wie beispielsweise den Nettodarlehensbetrag, den effektiven Jahreszins, den Gesamtbetrag, die Regelung der Vertragsbeendigung, alle sonstigen Kosten des Darlehens.
Ist die Schriftform nicht eingehalten oder fehlen Mindestangaben in der Vertragserklärung, ist der Verbraucherdarlehensvertrag nichtig. Empfängt der Empfänger das Darlehen, wird der Vertrag zwar gültig; jedoch ermäßigt sich der vereinbarte Zinssatz auf den gesetzlichen Zinssatz.
Der gesetzliche Zinssatz beträgt 4 %, so dass ein Fehler des Darlehensgebers manchmal positive Folgen für den Darlehensnehmer haben kann.
Wurde beispielsweise ein Darlehensvertrag über einen Nennbetrag in Höhe von 20.000 € zu einem Zinssatz in Höhe von 9,8 % geschlossen, muss der Darlehensnehmer jährlich 1.960 € Zinsen zahlen. Fehlt eine Mindestangabe ermäßigt sich der Zinssatz auf 4 %, d.h. der Darlehensnehmer schuldet nur noch 800 € Zinsen im Jahr und das für die gesamte Laufzeit.
Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden! Wir vertreten geschädigte Anleger bundesweit.