Tausende Anleger verschiedener SHB-Fonds bangen um ihr Geld. Der Großteil der Anleger hat in diese Fonds in dem Glauben investiert, eine sichere Altersvorsorge abzuschließen, doch die Realität sieht anders aus.
Mit einem Aufgebot von circa 1.200 Ermittlungsbeamten durchsuchte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main deutschlandweit verschiedene Objekte der S & K Gruppe und nahm insgesamt 6 Personen fest, darunter auch die Firmengründer Stephan Schäfer und Jonas Köller. Insgesamt richten sich die Ermittlungen gegen eine über 50 Personen umfassende Gruppe, wobei circa 130 Büros in ganz Deutschland durchsucht wurden. Den Verdächtigen wird unter anderem gewerbs- und bandenmäßigen Betrug, Untreue und weitere Straftaten vorgeworfen. Sie sollen ein Schneeballsystem initiiert haben.
Die SHB Innovative Fondskonzepte AG hat sich nach eigenen Angaben auf die Emission und das Management geschlossener Immobilienfonds mit deutschen Objekten spezialisiert. Gegründet wurde die SHB Innovative Fondskonzepte AG im Jahre 2001. Seit diesem Zeitpunkt wurden sechs Fonds aufgelegt, die SHB Fond SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. BusinessPark Stuttgart KG, die SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Carre Göttingen KG, die SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Erlenhofpark München-Unterhaching KG, die SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG, die SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte München und Fürstenfeldbruck KG und die SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG.
Die SHB Fonds sollten für die Sanierung der S&K-Gruppe gerade stehen und überteuerte Immobilien aus dem S&K Portfolio aus der Liquidität der Fonds kaufen. Das hatte für die betroffenen SHB-Anleger allerdings nur Nachteile.
Angeblich soll die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte von mehr als 100 Millionen Euro für die Rückgewinnungshilfe zugunsten geschädigter Anleger gesichert haben. Insbesondere diejenigen Anleger, die im Rahmen des Verkaufs von Lebensversicherungen unmittelbar mit einem Unternehmen der S&K-Gruppe einen Vertrag abgeschlossen haben, sollten ihre Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten schnellstmöglich von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Aber auch in allen anderen Fällen empfiehlt es sich angesichts der aktuellen Entwicklung, eine Rückabwicklung der S&K-Kapitalanlage zu prüfen. Im Raum stehen insbesondere Ansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung. Wenn Anlageberater, die den Erwerb einer Kapitalanlage an einer S&K-Gesellschaft oder (mittelbar) über einen Fonds von United Investors an der S&K-Gruppe empfahlen, nicht ausreichend über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt haben, ist eine Rückabwicklung in vielen Fällen möglich. Dabei kann es für einen Anspruch auf Schadensersatz bereits genügen, dass der Berater die Höhe der Provisionsvergütungen von über 15 % verschwiegen hat. Bei der Vermittlung von Beteiligungen an dem Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG sollten laut Emissionsprospekt beispielsweise über 15 % der Anlegergelder allein für Vertriebsprovisionen verwendet werden, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig eine Pflicht zur ungefragten Aufklärung durch den Berater auslöst. Eine Verletzung gerade dieser Pflicht erleichtert die Durchsetzung von Schadendersatzansprüchen in vielen Fällen erheblich.
Aber auch andere Beratungsfehler können Schadensersatzansprüche auslösen: Ein Anlageberater muss dem Anleger bei der Beratung ein zutreffendes Bild über die Beteiligung vermitteln, d.h. er muss dem Anleger nicht nur die Chancen der empfohlenen Beteiligung, sondern auch die Risiken vor Augen führen. Hierzu gehört regelmäßig die Aufklärung darüber, dass der Anleger das Risiko einer unternehmerischen Beteiligung trägt, d.h. dass seine Investition einem Teil- oder totalverlustrisiko ausgesetzt ist. Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahr 2012 die Rechte von Anlegern gestärkt und festgestellt, dass ein Anleger grundsätzlich auf die mündlichen Ausführungen seines Beraters vertrauen darf und nicht dazu verpflichtet ist, einen Emissionsprospekt zu lesen und zu prüfen, ob die Aussagen des Beraters zutreffend sind. Sollten also im Beratungsgespräch Risiken der Anlage nicht genannt worden sein, könnte auch ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Beratungsfehlern im Raume stehen.