Der Betriebsrat muss vor einer Kündigung vollständig über alle Kündigungsgründe informiert werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem aktuell veröffentlichten Urteil. Demnach kann auch die formal korrekte Anhörung zu einer Unwirksamkeit der Kündigung führen, wenn der Arbeitnehmer plausibel darlegt, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat nicht „die ganze Wahrheit“ gesagt hat (Az.: 7 Sa 167/05).
Das Gericht hob mit dem Urteil eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Kaiserslautern auf