Für Anleger, die bislang Kapitalertragssteuer zahlen mussten, sind Geldanlagen wie Aktien oder Aktienfonds interessant, da deren Ertragsanteile nur teilweise besteuert werden. Die Erträge der Aktienfonds bestehen aus Dividenden und Kursgewinnen.
Vorausgesetzt, dass die Fondsanteile länger als ein Jahr gehalten werden, bleiben die Kursgewinne steuerfrei. Werden die Anteile vor Ablauf eines Jahres wieder veräußert, setzt das Finanzamt den steuerpflichtigen Spekulationsgewinn fest. Danach ist bei einer Veräußerung der Anteile vor Ablauf von 12 Monaten der gesamte Betrag einschließlich des Freibetrages zu versteuern, soweit die Kursgewinne 512 Euro übersteigen. Das Finanzamt berücksichtigt allerdings bei Aktien und Aktienfonds das so genannte Halbeinkünfteverfahren, so dass letztlich nur die Hälfte des erzielten Kursgewinnes zu versteuern ist.