Für Anleger, die bislang Kapitalertragssteuer zahlen mussten, sind Geldanlagen wie Aktien oder Aktienfonds interessant, da deren Ertragsanteile nur teilweise besteuert werden. Die Erträge der Aktienfonds bestehen aus Dividenden und Kursgewinnen.

Vorausgesetzt, dass die Fondsanteile länger als ein Jahr gehalten werden, bleiben die Kursgewinne steuerfrei. Werden die Anteile vor Ablauf eines Jahres wieder veräußert, setzt das Finanzamt den steuerpflichtigen Spekulationsgewinn fest. Danach ist bei einer Veräußerung der Anteile vor Ablauf von 12 Monaten der gesamte Betrag einschließlich des Freibetrages zu versteuern, soweit die Kursgewinne 512 Euro übersteigen. Das Finanzamt berücksichtigt allerdings bei Aktien und Aktienfonds das so genannte Halbeinkünfteverfahren, so dass letztlich nur die Hälfte des erzielten Kursgewinnes zu versteuern ist.

Das Oberlandesgericht Thüringen (OLG Thüringen Urteil vom 17.05.2005, Az. 5 U 693/04) verurteilte eine Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung zum Schadenersatz.

Eine 60-jährige Unternehmerin wollte einen größeren Betrag aus ihrer Lebensversicherung zur Altersversorgung anlegen. Sie wünschte, dass der Betrag ausschließlich in Aktien angelegt werde und begründete dies damit, dass sie bislang mit Aktien immer gute Erfahrungen gemacht habe. Der Bankmitarbeiter stellte ihr zunächst verschiedene Anlageformen vor und wies auch auf die Risiken bei den jeweiligen Aktienfonds hin. Er unterließ aber den Hinweis auf die allgemeinen Risiken hin, die mit einer Geldanlage in einem Aktienfonds verbunden ist. Nach dem Kauf und Wiederverkauf dieser Fondsanteile zu einem ungünstigeren Kurs verklagte die Unternehmerin die Bank auf Schadensersatz.

Stellenabbau und (betriebsbedingte) Kündigungen sind heutzutage fast in jedem Haushalt ein gängiges Thema. Wer plötzlich selbst betroffen ist, sollte sich unbedingt im Vorfeld über seine Rechte informieren, um eventuelle Abfindungsansprüche durchzusetzen, Klagefristen nicht zu verpassen oder Sperren beim Arbeitslosengeld vorzubeugen.

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