Viele Verbraucher haben insbesondere in den 90-er Jahren eine „steuersparende Kapitalanlage zu Altersvorsorge“ erworben. Sowohl die hierzu erworbene Eigentumswohnung als auch der Fondsanteil wurden dabei meist durch ein Darlehen bei einer Bank finanziert.

Aufgrund der verbraucherfreundlichen Rechtssprechung des II. Zivilsenats des BGH konnten sich insbesondere viele geschädigte Fondsgesellschafter von ihrer Beteiligung lösen

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